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Versand von Lithium-LiFePO4-Batterien

Lithium-LiFePO4-BatterieZu den Transportmethoden gehören Luft-, See- und Landtransporte.Als nächstes werden wir die am häufigsten verwendeten Luft- und Seetransporte besprechen.

Da Lithium ein Metall ist, das besonders anfällig für chemische Reaktionen ist, lässt es sich leicht ausdehnen und verbrennen.Wenn die Verpackung und der Transport von Lithium-Batterien nicht richtig gehandhabt werden, können sie leicht brennen und explodieren, und auch Unfälle passieren von Zeit zu Zeit.Vorfälle, die durch nicht standardmäßiges Verhalten bei Verpackung und Transport verursacht werden, erhalten immer mehr Aufmerksamkeit.Viele internationale Behörden haben mehrere Vorschriften erlassen, und verschiedene Verwaltungsbehörden sind strenger geworden, erhöhen die betrieblichen Anforderungen und überarbeiten ständig Regeln und Vorschriften.
Für den Transport von Lithiumbatterien ist zunächst die entsprechende UN-Nummer anzugeben.Wie die folgenden UN-Nummern werden Lithium-Batterien als sonstige gefährliche Güter der Kategorie 9 eingestuft:
UN3090, Lithium-Metall-Batterien
UN3480, Lithium-Ionen-Batterien
UN3091, In Geräten enthaltene Lithium-Metall-Batterien
UN3091, Lithium-Metall-Batterien mit Ausrüstung verpackt
UN3481, Lithium-Ionen-Batterien im Lieferumfang enthalten
UN3481, Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstung verpackt
Anforderungen an die Transportverpackung von Lithiumbatterien

1. Unabhängig von Ausnahmen müssen diese Batterien unter Einhaltung der Einschränkungen in den Vorschriften (Gefahrgutverordnung 4.2 geltende Verpackungsvorschriften) transportiert werden.Sie sind gemäß den entsprechenden Verpackungsvorschriften in die von der DGR-Gefahrgutverordnung vorgegebene UN-Spezifikationsverpackung zu verpacken.Die entsprechenden Nummern müssen auf der Verpackung sorgfältig abgebildet werden.

2. Die Verpackung, die den Anforderungen entspricht, mit Ausnahme der Kennzeichnung mit der zutreffenden korrekten Versandbezeichnung und UN-Nummer, dieIATA9 Gefahrgutetikettmuss auch auf dem Paket angebracht werden.

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UN3480 und IATA9 Gefahrgutetikett

3. Der Versender muss das Gefahrgutdeklarationsformular ausfüllen;die entsprechende Gefahrgutbescheinigung vorlegen;

Legen Sie einen Transportbewertungsbericht vor, der von einer dritten zertifizierten Organisation ausgestellt wurde, und weisen Sie nach, dass es sich um ein Produkt handelt, das den Standard erfüllt (einschließlich UN38.3-Test, 1,2-Meter-Fallverpackungstest).

Anforderungen für den Versand von Lithiumbatterien auf dem Luftweg

1.1 Die Batterie muss die UN38.3-Testanforderungen und den 1,2-m-Fallverpackungstest bestehen
1.2 Die Gefahrgutdeklaration Vom Versender bereitgestellte Gefahrgutdeklaration mit Code der Vereinten Nationen
1.3 Die Außenverpackung muss mit dem Gefahrgutetikett 9 und dem Betriebskennzeichen „nur für reine Frachtflugzeugbeförderung“ versehen sein
1.4 Die Konstruktion sollte sicherstellen, dass sie unter normalen Transportbedingungen ein Bersten verhindert und mit wirksamen Maßnahmen ausgestattet ist, um externe Kurzschlüsse zu vermeiden.
1.5.Durch eine starke Außenverpackung sollte die Batterie geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden, und in derselben Verpackung sollte verhindert werden, dass sie mit leitfähigen Materialien in Kontakt kommt, die einen Kurzschluss verursachen können.
1.6.Zusätzliche Anforderungen an die im Gerät einzubauende und zu transportierende Batterie:
1.a.Das Gerät sollte befestigt werden, um zu verhindern, dass sich die Batterie in der Verpackung bewegt, und die Verpackungsmethode sollte verhindern, dass die Batterie während des Transports versehentlich startet.
1.b.Die Außenverpackung sollte wasserdicht sein oder durch Verwendung einer Innenauskleidung (z. B. einer Plastiktüte) wasserdicht gemacht werden, es sei denn, die strukturellen Eigenschaften des Geräts selbst haben bereits wasserdichte Eigenschaften.
1.7.Lithium-Batterien sollten auf Paletten geladen werden, um starke Vibrationen während der Handhabung zu vermeiden.Verwenden Sie Eckenschutz, um die vertikalen und horizontalen Seiten der Palette zu schützen.
1.8.Das Gewicht eines einzelnen Pakets beträgt weniger als 35 kg.

Anforderungen für den Versand von Lithiumbatterien auf dem Seeweg

(1) Die Batterie muss die UN38.3-Testanforderungen und den 1,2-Meter-Fallverpackungstest bestehen;ein MSDS-Zertifikat haben
(2) Die Außenverpackung muss mit einem 9-Kategorie-Gefahrgutetikett versehen sein, das mit der UN-Nummer gekennzeichnet ist;
(3) Seine Konstruktion kann das Bersten unter normalen Transportbedingungen verhindern und ist mit wirksamen Maßnahmen ausgestattet, um externe Kurzschlüsse zu verhindern;
(4) Robuste Außenverpackung, die Batterie sollte geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden, und in derselben Verpackung sollte sie vor Kontakt mit leitfähigen Materialien geschützt werden, die Kurzschlüsse verursachen können;
(5) Zusätzliche Anforderungen für den Einbau und Transport von Batterien in Geräten:
Das Gerät sollte so befestigt werden, dass es sich nicht in der Verpackung bewegt, und die Verpackungsmethode sollte eine versehentliche Aktivierung während des Transports verhindern.Die Außenverpackung sollte wasserdicht sein oder durch Verwendung einer Innenauskleidung (z. B. einer Plastiktüte) wasserdicht gemacht werden, es sei denn, die strukturellen Merkmale des Geräts selbst verfügen bereits über wasserdichte Eigenschaften.
(6) Lithiumbatterien sollten auf Paletten geladen werden, um starke Vibrationen während des Handhabungsprozesses zu vermeiden, und Eckenschutz sollte die vertikalen und horizontalen Seiten der Paletten schützen;
(7) Die Lithiumbatterie muss im Behälter verstärkt werden, und die Verstärkungsmethode und -stärke sollten den Anforderungen des Einfuhrlandes entsprechen


Postzeit: 09.09.2022